Es ist somit keinerlei Konnex zum vorherigen Predigtthema ersichtlich. Es fällt zudem weiter auf, dass der Beschuldigte keine Feinde bzw. «Korrupte» aus den eigenen Reihen resp. der eigenen Glaubensgruppe anspricht (der Beschuldigte gehört laut eigener Aussage der Glaubensgruppe der Sunniten an, pag. 15 Z. 342 ff.). Daran vermag auch die frühere Bezugnahme auf die korrupten Herrscher in V.________, wie von ihm vorgebracht, nichts zu ändern. Das Gesagte lässt aus Sicht der Kammer keinen anderen Schluss zu als eine durch den Beschuldigten vorgenommene pauschale Adressierung der aufgezählten Personengruppen.