Die dargelegten Ausführungen zeigen auf, dass die gutachterliche Einschätzung von Prof. Dr. K.________ insofern mit derjenigen der Verteidigung, des Beschuldigten und des Parteigutachtens von Prof. Dr. AG.________ einhergeht, als dieser im vorliegenden Fall eine Übersetzung des Wortes «muhdith» mit «Übeltäter» nicht ausschliesst. Weiter findet sich auch die von der Verteidigung vorgebrachte – wenn auch in ihren Augen ausschliessliche – politische Kritik des Beschuldigten an AF.________ in den Schussfolgerungen des Gutachters. Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Aussage des Gutachters in der erstinstanzlichen Hauptverhand-