Deshalb gebe es diese starke inhaltliche Verflechtung der Bedeutungsebene. Er insistiere jedoch nicht, dass es mit «Erneuerer im Glauben» übersetzt werden müsse, er könne sich an dieser Stelle auch die Übersetzung mit «Übeltäter» vorstellen (pag. 2343 f. Z. 40 ff.). Aus Sicht des Formulierenden sei AF.________ nicht nur in seiner politischen Gestaltung in .________ ein Übeltäter, sondern bspw. auch im Hinblick auf seine religionspolitischen Entscheidungen.