In manchen Kontexten könne eher die Bedeutung Übeltäter oder Verbrecher im Vordergrund stehen, in anderen Kontexten eher die Bedeutung des Reformers in Glaubensdingen. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte er seine Ausführungen im Ergänzungsgutachten und gab zu Protokoll, der arabische Begriff «muhdith» lasse sich in beide Richtungen übersetzen, als «Übeltäter» oder als «Erneuerer im Glauben». Dies hänge damit zusammen, dass das in der Perspektive der Predigt wohl ein und dasselbe sei: Ein Erneuerer im Glauben sei auch ein Übeltäter. Deshalb gebe es diese starke inhaltliche Verflechtung der Bedeutungsebene.