Folglich würden die genannten Gruppen in ihrer herausgehobenen Eigenschaft als Gruppe adressiert. Die Adressierung sei eine pauschale, da keinerlei weitere Differenzierungen in Bezug auf die Gruppen vorgenommen wurden. Die Adressierung der genannten Gruppen finde auf Grundlage einer Zuschreibung als religiöse, ethnische oder als politische Gruppe statt.