61 Kontext islamischer Predigten nicht unüblich sei. Unüblich sei aber das Aufführen von pauschalen Personengruppen, die als konkrete Beispiele der Feinde der Religion herhalten würden. Der Eindruck, dass der Beschuldigte die Gruppen pauschal adressiert habe, werde durch den Eindruck erhärtet, wonach der zweite Teilsatz mit der Aufzählung der Hindus, Russen und der abtrünnigen Schiiten gänzlich ohne die Anführung der Präposition «min» auskomme. Folglich würden die genannten Gruppen in ihrer herausgehobenen Eigenschaft als Gruppe adressiert.