_ vortrug. Die Juden, Christen, Kreuzritter, Hindus, Russen und Schiiten wurden dabei in pauschaler Weise als religiöse Gruppe adressiert. (…) Auch in Bezug auf die zweite Textpassage erachtet das Gericht es als erstellt, dass der Beschuldigte mit der Gestaltung der Stimmungsdimension der Predigt und der konkret negativen Darstellung von Personengruppen (hier von Juden, Christen, Kreuzritter, Hindus, Russen und Schiiten) bewusst einen hohen psychologischen Druck ausübte und negative Emotionen bei den Zuhörenden gegen die genannten Personengruppen schürte.