eben nicht nur in seiner politischen Gestaltung der Gesellschaft in .________ ein Übeltäter sei, sondern auch im Hinblick auf seine religionspolitischen Entscheidungen. So habe während der Amtszeit von AF.________ beispielsweise eine sehr starke Zurückdrängung von islamischen Symbolen in der Öffentlichkeit stattgefunden. Die Formulierungen des Beschuldigten würden jedoch zeigen, dass seiner Ansicht nach der Glaube eben mehr Islam im gesellschaftlichen und politischen Alltag einer Gesellschaft vorsehen würde. So werde AF.________ vorgeworfen, der Islam in der .________ Gesellschaft sei nicht sichtbar genug, weshalb er jemand sei, der etwas erneuere oder einführe (pag. 2344 Z. 5 ff.).