Mit seinen fachlichen Qualitäten sei er in der vorliegenden Angelegenheit durchaus geeignet, als sachverständiger Gutachter zu amten. Ebenfalls weise er die fachlichen Fähigkeiten für das Erstellen der Übersetzung der Predigt auf. Da sich der Gutachter nur subsidiär auf die Transkription unbekannter Herkunft gestützt habe, sei auch eine Kritik an der Vorgehensweise verfehlt. Er gebe auch nicht bloss eine subjektive Meinung wieder, sondern lege seine Ansichten quellenbasiert dar. Das Parteigutachten von Prof. Dr. AG.