Der Beschuldigte habe seine Zuhörer auf die Missstände auf der Welt aufmerksam gemacht. Es komme objektiv betrachtet auf das Verständnis und die Reaktion der Zuhörenden an und keiner von diesen Zuhörern wäre nach dieser Predigt zu Handlungen gegen die genannten Religionen und Ethnien bereit gewesen. Das Bittgebet sei ein abstraktes Gebet, das aus Gewohnheit vorgetragen werde und nur an Gott gerichtet sei. Dies hätten die Zuhörer auch so verstanden. Es habe keine Pauschalisierung oder gruppenbezogene Aufrufung zu Hass stattgefunden.