58 des Gutachters seien falsch. Der Beschuldigte habe zu keinem Zeitpunkt in der Predigt zu Diskriminierung aufgerufen oder pauschal eine Menschengruppe adressiert. Selbst der Gutachter habe ausgeführt, eine an Gott gerichtete Bitte, sich den Feinden der Religion anzunehmen, sei im Kontext islamischer Predigten nicht unüblich. Es handle sich vorliegend um ein normales Bittgebet ohne Pauschalisierung. Wichtig sei weiter festzuhalten, dass der Beschuldigte in der Predigt niemanden bitte, etwas zu tun, auch Gott nicht.