56 habe er in indirekter Form über korrupte arabische Herrscher geredet. Die Folgerung des Gutachters, der Beschuldigte habe die Zuhörer auf eine bestimmte Weltanschauung bzw. auf eine pluralistische Weltwahrnehmung hinführen wollen, sei realitätsfremd. Der Beschuldigte habe die Gemeinde vielmehr auf gewisses unislamisches Verhalten aufmerksam gemacht, so wie es jeder Priester in einer Sonntagspredigt machen würde. Zur ersten Textpassage gemäss AKS Ziff. I.2.1 führte die Verteidigung aus, bei dem vom Gutachter auf pag.