Dabei waren ihm seine Melde- und Offenlegungspflichten jederzeit bewusst, er unterzeichnete seine Bedürftigkeit darlegende Formulare und verlangte generell und im Einzelfall durch Vorlage von Rechnungen/Anträgen die Übernahme der vollen Lebenshaltungskosten durch das Gemeinwesen. Insbesondere verzichtete er bewusst auf weitergehende Entschädigungen für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit Pilgerreisen, was im Umfang des effektiv bzw. hypothetisch erzielten, aber nicht deklarierten Einkommens zu hohe Sozialhilfebeiträge an ihn nach sich zog.