660 Z. 107 ff.). Auf Vorhalt des Differenzbetrages zwischen dem effektiven Ticketpreis und dem durch ihn bezahlten Preis gab er an, dass dieser Betrag vielleicht für das Visum gewesen sei. Die .________ Botschaft würde die Muslime ausnutzen, weil sie nach G.________ gehen wollten und würden viel Geld verlangen (pag. 661 Z. 119 ff.). Wie bereits Z.________ gab auch AA.________ konstant zu Protokoll, dass der Beschuldigte ihm bei der Organisation der angetretenen Pilgerreise geholfen habe, indem er für ihn den Flug sowie das Visa besorgt habe. Im Gegensatz zu Z.________ ist (insoweit kann der Verteidigung gefolgt werden) zu sagen, dass AA.