Im Rahmen der Einvernahme vom 24. März 2021 bestätigte er seine Aussage, wonach er in der Moschee mitbekommen habe, dass der Beschuldigte Pilgerreisen organisiere. Dieser habe ihm dann bei der Organisation geholfen, wie bspw. das Visum bei der .________ Botschaft geholt. Als er den Beschuldigten gefragt habe, ob die Kosten für das Flugticket inkl. Visa seien, habe dieser ihm das bestätigt (pag. 659 f. Z. 75 ff.). Er gab weiter an, vergessen zu haben, wie viel er für die Reise effektiv bezahlt habe, gab aber dennoch eine Schätzung von CHF 1'000.00 – 1'200.00 an (pag. 660 Z. 107 ff.).