46 der Polizei noch von CHF 400.00 pro Person gesprochen habe, führte er aus, sie hätten für zwei Personen CHF 400.00 bezahlt (pag. 677 Z.119 ff.). Auf Frage, dass die Visa für Pilgerreisen kostenlos gewesen seien und wofür er dem Beschuldigten dann den Betrag, der über dem Flugticket gelegen habe, bezahlt habe, antwortete er, der Mann habe etwas für ihn gemacht. Er habe zum Konsulat gehen müssen und das Ticket für ihn suchen müssen. Er habe dies als Dienstleistung verstanden (pag. 677 Z. 123 ff.). Er bestätigte zudem seine Aussage, dass er den Beschuldigten in bar bezahlt habe (pag. 678 Z. 149 ff.).