666 Z. 56 ff.). Der Beschuldigte habe einzig die Flugtickets und das Visum beschafft, alles andere hätten sie selbst organisiert (pag. 666 Z. 63 ff.). Auf konkrete Frage, ob er dem Beschuldigten für seine Tätigkeit als Organisator etwas bezahlt habe, führte er aus, er habe ihm für das Visum CHF 400.00 bezahlt. Er glaube, dass dieser Betrag bereits eine allfällige Entschädigung für seine Arbeit enthalten habe. Weitere Entschädigungen habe er nicht bezahlt. Nach seinem Wissen sei das Visum kostenlos, dies hätten ihm auch Kollegen von ihm bestätigt. Der Beschuldigte habe ihm jedoch gesagt, dass der Antrag für das Visum CHF 400.00 kosten würde.