665 Z. 38 f.). Auf Mitteilung, dass die Flugtickets pro Person CHF 987.00 gekostet hätten, antwortete er, genau und dann seien noch die CHF 400.00 für das Visum dazu gekommen und so sei man ungefähr bei CHF 1'350.00. Den Beschuldigten kenne er nur vom Sehen her, alle Leute würden ihn kennen. Er habe aber lediglich im Zusammenhang mit der Reise persönlich mit ihm zu tun gehabt (pag. 665 Z. 47 ff.). Er und seine Frau seien im Jahr 2011 ein zweites Mal nach V.________. Dies hätten sie erneut über den Beschuldigten organisiert. Er glaube, dass das Visum auch damals CHF 400.00 pro Person gekostet habe (pag. 666 Z. 56 ff.).