Weil nicht jedermann ein Visum beim Konsulat beantragten könne, nur gewisse «Vertrauenspersonen» könnten dies, und man ohne Flugticket auch kein Visum beantragen könne, habe man ihm mitgeteilt, dass der Beschuldigte dies mache. Der Beschuldigte habe ihnen das Visum und die Flugtickets organisiert (pag. 665 Z. 27 ff.). Er habe für die Flugtickets und das Visum jeweils ca. CHF 1'350.00 bezahlt. Wie viel das Visum pro Person gekostet habe, wisse er nicht. Er glaube CHF 400.00 (pag. 665 Z. 38 f.).