45 Einkommen zu erzielen. Weiter ist der teilweise Erhalt von Entschädigungen bzw. Entgelt für diese Tätigkeit erstellt (vgl. hierzu E. 9.7.7 nachfolgend). Der Beschuldigte hat es indessen, trotz Kenntnis seiner Meldepflicht, unterlassen, den Sozialdienst über seine Tätigkeit und die erzielten Einkünfte zu informieren. 9.7.7 Bareinnahmen gemäss AKS Ziff. I.1.e Wie bereits erwähnt, bestreitet der Beschuldigte, die in AKS Ziff.