572; 785; 717 Z. 97 f.). Für die Absicht, mit der Organisation von Pilgerreisen ein Einkommen zu erzielen, spricht sodann insbesondere die vom Beschuldigten gegenüber dem Sozialdienst präsentierte Idee, eine Reisefirma zu gründen, mit dem Ziel für ca. 1-2 Monate ein Erwerbseinkommen zu haben (pag. 243). Zudem wird im nachfolgenden aufgezeigt werden (vgl. E. 9.7.7), dass der Beschuldigte teilweise effektiv (Bar-)Entschädigungen von den Reisewilligen für die Organisation der Flüge und Visen erhalten hat. Die vehemente Bekräftigung des Beschuldigten, er habe das alles freiwillig gemacht und verdiene mit dem Glauben kein Geld (pag. 2351 Z. 23 ff.;