43 Kammer ein deutliches Bild der Abläufe. Sie führten aus, dem Beschuldigten einen Pauschalpreis für die Flüge, das Hotel und das Visum bezahlt zu haben und bezeichneten ihn als verantwortliche Person für die Beschaffung der nötigen Visa für die Reise (pag. 591 Z. 80; 620 Z. 33 ff.; 629 Z. 86 ff.; 633 Z. 44; 653 Z. 35 ff.; 686 Z. 40; 591 Z. 88 ff.; 620 Z. 40; 650 Z. 34; 665 Z. 28 ff.).