Der Betrag über CHF 16'000.00 wurde dem Beschuldigten von der Y.________-Versicherung als Folge eines Brandfalls vom 29. November 2011 im Wohngebäude, in welchem der Beschuldigte mit seiner Familie damals lebte, ausbezahlt (pag. 1550 ff.). Es ist aktenkundig, dass der Sozialdienst D.________ von der Y.________-Versicherung über den gestellten Anspruch des Beschuldigten informiert wurde (pag.