hervor, womit erstellt ist, dass diese Beträge dem Beschuldigten in angeklagter Höhe zuflossen. Es ist weiter unbestritten und somit erstellt, dass der Beschuldigte es – trotz Kenntnis seiner Meldepflichten – unterliess dem Sozialdienst die effektiven Auszahlungen der Y.________-Versicherungen zu melden.