_ habe aber immerhin bereits im Jahre 2009 damit begonnen, von den sozialhilfeunterstützten Personen regelmässig Bankkontoauszüge einzuverlangen. Ferner hätten die unterstützten Personen zudem ab dem Jahr 2010 Selbstdeklarationen unterzeichnen müssen, in denen sie über ihre aktuellen Einkünfte sowie Einnahmen in den letzten 12 Monaten Auskunft geben und ihre Angaben unterschriftlich bestätigten haben müssen. Dies sei auch beim Beschuldigten geschehen: Erstmals sei von ihm im Jahr 2009 ein Bankkontoauszug für die Monate Juni bis August 2009 verlangt worden. Diese Auszüge hätten keinerlei Auffälligkeiten gezeigt.