Brachte er vor erster Instanz noch vor, er habe das Geld aus Angst vor Diebstahl nicht in der Moschee zurücklassen können, machte er vor oberer Instanz nun geltend, es habe sich bei den Beträgen um Spenden über die Zeit von vier bis fünf Monaten gehandelt. Dieser Umstand ist mit der Angst vor Diebstahl von vorherein nicht vereinbar. Hätte man tatsächlich Angst davor gehabt, dass das Geld gestohlen wird, hätte man es nicht über Monate hinweg gesammelt und erst dann zur Bank gebracht. Zudem zeigt sich hierbei auch sein taktisch motiviertes Aussageverhalten.