36 nahme an der Hauptverhandlung ebenfalls, dass der Leiter des Verbands, L.________, jeweils selber viel gespendet habe und beispielsweise bei einem Mietrückstand die Differenz – manchmal CHF 400.00-500.00 – selber bezahlt habe (pag. 2350, Z. 7 ff.). Der Beschuldigte hat diesen Umstand ohne konkret ersichtlichen Grund erwähnt. Dies spricht dafür, dass es für ihn eine Besonderheit war, welche ihm im Gedächtnis geblieben ist.