Diese würden vor allem freitags erfolgen. Er sei für die Spenden in der Moschee verantwortlich gewesen und habe das Geld entgegengenommen. Er habe die Beträge jedoch nicht in der Moschee zurücklassen können, weshalb er das Münzgeld auf der Bank eingezahlt habe. Später, als die Moschee das Geld dann wieder gebraucht habe, habe er das Geld der Moschee in Notengeld zurückgezahlt (pag. 2347 Z. 11 ff.). Da der Verband neu gewesen sei, habe man das Geld nicht jeder Person geben können. Dies sei der Grund gewesen, weshalb er diese Aufgabe übernommen habe (pag. 2347 Z. 34 ff.). Auf Frage, ob der Verband ein eigenes Konto gehabt habe, bestätigte der Beschuldigte dies.