2891 Z. 28 f.). Auf die konkrete Frage, ob er gewusst habe, dass er der Gemeinde jegliche Geldzuflüsse hätte melden müssen, antwortete er zunächst ausweichend, er erinnere sich, er habe dem Sozialdienst alle vier bis sechs Monate einen Kontoauszug abgeben müssen, um schliesslich auf erneute, konkrete Nachfrage geltend zu machen, er erinnere sich nicht mehr (pag. 2891 Z. 39 ff. und 2892 Z. 1 ff.).