Ab dem Jahr 2010 traten im Rahmen von periodisch stattfindenden Anspruchsüberprüfungen durch den Beschuldigten auszufüllende Selbstdeklarationen hinzu, in welchen er Rechenschaft über seine Vermögensverhältnisse abzulegen hatte und erneut unterschriftlich bestätigte, er sei durch den Sozialdienst auf die Informations- und Meldepflicht aufmerksam gemacht worden (pag. 217 ff.). Der Beschuldigte reichte im Gegenzug fortlaufend Rechnungen und anderweitige Anträge um finanzielle Unterstützung beim Sozialdienst ein