Vielmehr ergibt sich daraus, dass der Beschuldigte von Anfang an wusste, dass er die Behörde über seine wirtschaftlichen Verhältnisse lückenlos und wahrheitsgemäss zu orientieren hatte. So unterzeichnete er in der vorliegend für die Beweiswürdigung (noch) relevanten Zeitspanne mehrfach Sozialhilfebudgets, wobei er ab dem Jahre 2008 explizit und unterschriftlich bestätigte, vollständige und wahre Angaben gemacht zu haben, über keine zusätzlichen Einkünfte und Vermögenswerte zu verfügen sowie Änderungen der Verhältnisse unverzüglich und unaufgefordert zu melden (pag. 177 und 200 ff.).