Dies habe er oberinstanzlich gleich selbst bestätigt. Weiter würden die auf seinem Handy gefundenen Fotos von Pässen sowie diverse Dokumente, welche anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellt worden seien, die Reiseorganisation bestätigen. Auf der Kreditkarte des Beschuldigten sei es insgesamt zu einem Belastungsbetrag von mehr als CHF 110'000.00 gekommen, wobei es mehrheitlich Zahlungen zu Gunsten von Fluggesellschaften betreffe. Bei dieser Anzahl von Buchungen könne man nicht mehr von Gefälligkeiten ausgehen. Dass der Sohn die Kreditkarte gebraucht habe, sei eine reine Schutzbehauptung. Einerseits sei die Karte beim Beschuldigten gefunden worden und als der Sohn sein