Man habe drei unterschiedliche Erklärungsversionen gehört. Oberinstanzlich habe er schliesslich angegeben, es sei im Zusammenhang mit Pilgerreisen zu Betrugsvorfällen gekommen. Die Leute hätten nur ihm vertraut und deshalb ihm das Geld gegeben. Er habe ihnen nur helfen wollen, indem er seine Kreditkarte zur Verfügung gestellt habe. Der Beschuldigte bestreite die Gewerbsmässigkeit als Reiseorganisator, diese ergebe sich aber klar aus den Zeugenaussagen, wonach er für die Organisation von Pilgerreisen bekannt gewesen sei. Dies habe er oberinstanzlich gleich selbst bestätigt.