Abschliessend sei die von der Staatsanwaltschaft verwendete Marge von 15 %, die zur Berechnung des Einkommensverzichts verwendet wurde, zu bestreiten. Diese Zahl stütze sich auf eine Auskunft des Schweizer Reiseverbands, die sich auf das Jahr 2020 und damit nicht auf die massgeblichen Jahre beziehe. Diese Marge sei zudem viel zu hoch, da sie für grosse Reisebüros gelte und nicht für kleine Reisebüros oder gar Ein-Mann- Reiseunternehmen wie das seines Sohnes. Die Marge würde sich ausserdem auf Pauschalreisen beziehen. Vorliegend würden aber nur Flugreisen zur Diskussion stehen. Nach Auskunft des Reiseverbands betrage die Marge auf Flugreisen seit dem Grounding im Jahre 2001 0 %.