Information der Gläubiger über die Pilgerrituale gewesen. Dass er Reisen organisiert habe, lasse sich somit nicht erstellen. Er habe die Kreditkarte zudem an Leute ausgeliehen, die keine gehabt hätten. Dies seien reine Gefälligkeitshandlungen gewesen. Da er die Kreditkartenschulden habe bezahlen müssen, habe er auch kein Einkommen generiert. Es habe auf dem Kreditkartenkonto nie einen Überschuss gegeben, dies ergebe sich aus den aktenkundigen Abrechnungen. Die Anklagesachverhalte seien daher nicht erstellt. Abschliessend sei die von der Staatsanwaltschaft verwendete Marge von 15 %, die zur Berechnung des Einkommensverzichts verwendet wurde, zu bestreiten.