Er habe zudem angegeben, dass die .________ Botschaft die Pilgerreisenden ausnutze und für das Visum Schmiergeld bezahlt werden müsse; ein Mitarbeiter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (nachfolgend: EDA) habe dies bestätigt. Gemäss Auskunft des EDA könnten die Visen zudem nur über ein lizenziertes Reisebüro ausgestellt werden, weshalb der Beschuldigte die Visen gar nicht selbst habe organisieren können. Alle in der Untersuchung befragten Personen hätten übereinstimmend ausgesagt, dass sie keine Entschädigung an den Beschuldigten bezahlt