Er habe daher sein persönliches Konto zur Verfügung gestellt und die Gelder zu einem späteren Zeitpunkt wieder dem Vorsteher des Vereins übergeben. Dass die Spendengelder nicht immer freitags auf das Konto einbezahlt worden seien, könne nicht zu Ungunsten des Beschuldigten ausgelegt werden. Die Freitagspredigten würden am frühen Nachmittag gehalten werden und das Einsammeln der Kollekte dauere oftmals bis in den Abend hinein. Aus diesem Grund sei naheliegend, dass er nicht noch gleichentags oder am Samstagmorgen zur Bank gegangen sei.