(Land) reiste und er Pilgerreisen der Agentur P.________ begleitete. Der Beschuldigte bestreitet hingegen allgemein den Vorwurf, den Sozialdienst arglistig getäuscht zu haben, indem er Einkommen generiert bzw. auf Einkommen verzichtet haben soll und gleichzeitig jeweils gegenüber dem Sozialdienst erklärt habe, über kein Einkommen zu verfügen. Neu wird durch den Beschuldigten bestritten, dass er vom Sozialdienst hinsichtlich seiner Meldepflichten, namentlich jegliche Veränderungen betreffend sein Vermögen oder Einkommen zu melden, genügend aufgeklärt worden sei. Er bestreitet somit, diese Meldepflichten gekannt zu haben.