tung) dabei die Gemeinde über seine effektive finanzielle Lage getäuscht. Konkret geht es um Kontoeingänge aus Versicherungsgutschriften, Prämienverbilligung und Bareinzahlungen auf der einen Seite, auf der anderen Seite um Zahlungen im Zusammenhang mit Reiseorganisation und -begleitung für andere Personen (für welche der Beschuldigte mindestens 15 % der geleisteten Zahlungen bekommen oder zugute gehabt hätte). Auf eine Darlegung der einzelnen in der Anklageschrift dargestellten Geldzuflüsse oder Grundlagen des angeklagten Einkommensverzichtes wird an dieser Stelle verzichtet.