352 StPO). 7.3 Würdigung der Kammer Betreffend AKS Ziff. I.1.e kann zunächst festgehalten werden, dass der durch die Verteidigung kritisierte angeklagte Mindestbetrag im Kanton Bern praxisüblich ist. Aufgrund der in AKS Ziff. I.1.e aufgeführten Unterziffern, aus denen jeweils «ca. Beträge» hervorgehen, ist ohne Weiteres nachvollziehbar, welcher Betrag dem Beschuldigten mindestens in welcher Höhe vorgeworfen wird, womit die Anklageschrift ihrer Informationsfunktion nachkommt und eine wirksame Verteidigung zulässt.