17 digte wisse, was ihm vorgeworfen werde. Die ihm vorgeworfene Tätigkeit sei ebenfalls genügend umschrieben. Es gehe um die Organisation von Pilgerreisen, was aus der Anklageschrift hervorgehe. Er könne sich entsprechend dagegen verteidigen (pag. 2885). 7.2 Rechtliche Grundlagen Die Anklageschrift bezeichnet gemäss Art. 325 Abs. 1 Bst. f StPO möglichst kurz, aber genau die der beschuldigten Person vorgeworfenen Taten mit Beschreibung von Ort, Datum, Zeit, Art und Folgen der Tatausführung. Nach dem aus Art. 29 Abs. 2 und Art.