Der USB-Stick wurde der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zudem von einer Privatperson übergeben. Aufgrund dieser Umstände drängt sich der logische Schluss auf, dass es sich sowohl bei der Tonaufnahme der Predigt als auch bei der Transkription als Folgebeweis um privat erlangte Beweismittel handelt, da diese von einer natürlichen oder allenfalls juristischen Person erhoben wurden. Hinweise auf eine fehlende Eigeninitiative der privaten/juristischen Person bei der Erhebung/Entstehung des Beweismittels, namentlich durch eine Anregung, einen Auftrag oder Unterstützung der Strafbehörden, liegen keine vor und wurden seitens der Verteidigung auch nicht vorgebracht.