9 6.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 6.3.1 Verteidigung Die Verteidigung brachte zur Frage der Verwertbarkeit zusammengefasst vor, aArt. 13 Datenschutzgesetz (DSG; SR 235.1) finde vorliegend aufgrund des Grundsatzes lex mitior keine Anwendung. Das heutige Gesetz sei milder, weshalb das Datenschutzgesetz in seiner Version vom 20. September 2020 angewendet werden müsse. Gemäss Art.