In der Folge nahmen diverse andere Schweizer Medien diesen .________-Beitrag auf und berichteten ebenfalls über den Beschuldigten (pag. 178 f.). Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland versuchte, nachdem aus den Medien hervorging, dass das Q.________ über die Aufnahme der Predigt verfügte, diese Aufnahme heraus zu verlangen (pag. 2025 ff.). Unter Berufung auf den Quellenschutz der Medien verweigerte das Q.________ zwar die Herausgabe der Predigt, stellte der Staatsanwaltschaft jedoch die Aufnahme der Sendung .________ zur Verfügung (pag.