8 im Ausland aufgehalten und als religiöser Reisebegleiter an Pilgerfahrten nach G.________ und anderswo teilgenommen und dabei in Luxus-Hotels übernachtet, währendem er vom Sozialdienst D.________ über eine halbe Million Franken Sozialhilfe kassiert habe. Weiter wirke der Beschuldigte nicht nur in J.________, sondern auch in R.________ als X.________ und trete immer wieder als Fernsehprediger im .________ auf. In der Folge nahmen diverse andere Schweizer Medien diesen .________-Beitrag auf und berichteten ebenfalls über den Beschuldigten (pag.