Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 21. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Verfahren gegen A.________ wegen Betrugs, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 01.11.2003 bis zum 20.06.2007 in D.________ z.N. der Gemeinde D.________ – infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung – eingestellt wurde. II. A.________ sei schuldig zu erklären: