2861 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte die Verteidigung die mit Eingabe vom 3./4. Juni 2024 gestellten Beweisanträge und beantragte weiter, es seien die Beilagen zu den Plädoyernotizen (Beilagen 6.1, 6.2, 7.1-7.17, 8.1, 8.2 und 11.1-11.3; eine Übersicht aller Beilagen findet sich im Inhaltsverzeichnis auf pag. 2940) zu den Akten zu erkennen. Die Verteidigung erläuterte, die Beilage 8.2 der Plädoyernotizen befinde sich derzeit noch nicht in den Akten, werde aber nachgereicht (pag. 2909). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs fasste die Kammer folgenden Beschluss (pag. 2914; Hervorhebungen im Original): 1.