3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf den ersten Verhandlungstermin vom 20.-22. November 2023 wurden von Amtes wegen ein Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 1. November 2023 (pag. 2610 f.), ein Strafregisterauszug des Beschuldigten vom 3. November 2023 (pag. 2613), die Honorarnote des ehemals amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Fürsprecher B.________, vom 7. November 2023 (pag. 2615), eine Bestätigung der Unterstützung des Beschuldigten durch den Sozialdienst vom 9. November 2023 (pag.