Mit Eingabe vom 17. November 2023 reichte Rechtsanwältin C.________ namens des Beschuldigten ein Wiedererwägungsgesuch ein und beantragte abermals die Verschiebung der Hauptverhandlung vom 20.-22. November 2023. Dem Gesuch wurde u.a. ein Arztzeugnis der I.________ in J.________ (Ortschaft) beigelegt, welches dem Beschuldigten die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte (pag. 2687 ff.). Der Generalstaatsanwaltschaft wurde aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit per Mail das rechtliche Gehör gewährt (pag. 2732). Sie erhob keine Einwände