A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen am 12. Februar 2021 in Bern, zum Nachteil von C.________, unter Übernahme der restanzlichen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'438.55 durch den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an A.________ von weiteren CHF 6'955.20 (2/3 von CHF 10'432.80) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt E.________ vor erster Instanz, unter Übernahme der zweitinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00 durch den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an A.